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IT-Sicherheit

 

Unternehmen und deren IT-Verantwortliche sehen sich durch Fragen der IT-Sicherheit schwierigen Problemstellungen und Haftungsrisiken ausgesetzt. Zu klären sind etwa das Bestehen und die Dauer von rechtlichen Archivierungspflichten bei elektronischen Dokumenten und geschäftlichen E-Mails. 

Viele Unternehmen speichern sicherheitshalber alle eingehenden und ausgehenden E-Mails und Daten und verletzen dadurch nicht selten datenschutzrechtliche Vorschriften. Grundsätzlich dürfen aber nur solche Daten dauerhaft gespeichert werden, die zwingend gespeichert werden müssen. Das gilt weder für private E-Mails, noch für Spam. Ferner stellen sich Haftungsfragen bei mangelnder Datensicherheit.

Wir beraten Sie gerne in allen Rechtsfragen rund um Ihre IT-Sicherheit.

Kleymann ▪ Karpenstein & Partner

Rechtsanwälte ▪ Notare ▪ Barrister