Intellectual Property
Der englische Begriff des “Intellectual Property (IP)“ ist nicht mit dem deutschen „Urheberrecht“ zu verwechseln. Er umfasst vielmehr sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, also neben Urheberrechten u. a. auch Patente und Marken. Dabei wird vielfach unterschätzt, dass die Schutzrechte-Problematik nicht nur bei Unternehmen entsteht, die Software selbst entwickeln, sondern auch bei solchen, die Standardsoftware erwerben und an Ihre Datensysteme anpassen lassen. Entgegen landläufiger Meinung ist selbst Open-Source-Software keineswegs frei von Schutzrechten, sondern darf nur gemäß der geltenden Nutzungsbedingungen verwendet werden.
Wir bieten Ihnen eine auf den IT-Bereich spezialisierte Kompetenz im rechtlichen IP-Bereich, der auch Fragen des Know-how-Schutzes umfasst.
